Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
Die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie wird in Form der Rechtsaufsicht von dem Brandenburgischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit beaufsichtigt.
Die Selbstverwaltung besteht aus den ehrenamtlichen Organen Vertreterversammlung und Vorstand sowie aus dem hauptamtlichen Geschäftsführer. Die ehrenamtlichen Organe sind je zur Hälfte mit Vertretern der Träger des Brandschutzes und Versicherten besetzt. Feuerwehren und Kommunen gestalten so die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben eigenverantwortlich mit, so dass eine starke Interessenwahrnehmung gewährleistet ist.
Die ehrenamtlichen Organe werden alle sechs Jahre, zuletzt im Jahr 2011, im Rahmen der Sozialversicherungswahlen gewählt. Der Vorsitz in Vertreterversammlung und Vorstand wechselt zwischen dem Vorsitzenden und alternierenden Vorsitzenden. Die Vertreterversammlung als Legislative der FUK gibt sich unter anderem autonomes, verbindlich vorgeschriebenes Recht. Neben den Unfallverhütungsvorschriften ist die eigene Satzung der FUK ausschlaggebend. Eine wesentliche Besonderheit ist bei der Entschädigung von Leistungen vorgesehen. Diese gehen über das gesetzliche Maß hinaus und tragen so dem Aufopferungsgedanken der Feuerwehrmitglieder maßgeblich Rechnung.
Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an und führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte.
Der von der Vertreterversammlung gewählte Vorstand vertritt die Kasse gerichtlich und außergerichtlich. Seine Exekutivaufgaben betreffen die gesamte öffentliche und fiskalische Tätigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung zur autonomen Rechtsetzung der Vertreterversammlung und die Aufstellung des Haushaltsplanes.