Handscheinwerfer
(Richtlinie 94/9/EG - Explosionsschutzverordnung – ExVO (11. GPSGV))
Die Handscheinwerfer Halo 4 Ex sind zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist zu unterstellen, dass die von MATA Lights Austria GmbH in den Verkehr gebrachten Halo-genhandscheinwerfer „HALO 4 Ex“ aus den Jahren 1999 bis 2006 folgende Mängel aufweisen:
- Ladekontakte des Akkus haben keinen Schutz gegen Kurzschluss
Auf der Rückseite des Handscheinwerfers befinden sich drei Kontakte mit ca. 3 mm Durchmesser, die nahezu bündig (0,2 mm) mit dem Gehäuse abschließen. Kurzschlüsse zwischen zwei Kontakten sind im Einsatzfall vorstellbar.
Nach Abschnitt 7.4.8 der EN 50020:2002 müssen äußere Anschlüsse zum Laden von Zellen oder Batteriebaugruppen mit Mitteln versehen sein, die das Kurzschließen verhindern oder aber mit Mitteln, die verhindern, dass zündfähige Energie an die Anschlüsse geliefert wird, wenn irgendein Anschlusspaar zufällig kurzgeschlossen wird.
- Bauteile auf der Platine haben keine Leistungsbegrenzung,
Es ist zu unterstellen, dass auf Grund eines Kurzschlusses auf der Platine die vom Akku zur Verfügung gestellte Spannung z. B. in einem der Transistoren in Wärme umgesetzt wird. Die an den Bauelementen möglichen Temperaturen können dabei höher sein, als es die Temperaturklasse T 4 zulässt.
- elektronische Begrenzung in den Lampenstromkreisen fehlt,
Innerhalb des Scheinwerfergehäuses auftretende Verschmutzung kann zum Überbrücken der nicht ausreichenden Luft- und Kriechstrecken führen. Eine Funkenbildung kann dann nicht ausgeschlossen werden.
- Scheibe sowie Vorsatzstreuscheibe sind elektrostatisch nicht leitfähig (Warnschild fehlt)
Aufgrund dieser Mängel kann nicht ausgeschlossen werden, dass beim Einsatz der Handscheinwerfer „HALO 4 Ex“ ein Fehler auftritt, welcher bei Verwendung in der Zone 1 zu gefährlichen Situationen führen könnte.