Feuerwehrhaltegurt mit Selbstrettungsöse nach DIN 14926

Mit Rundschreiben 154/2004 vom 28. April 2004 hatten wir darüber informiert, dass Haltegurte mit Selbstrettungsöse nach DIN 14926 auf Grund einer Anordnung des Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz nicht auf den Markt gebracht werden dürfen. Auf Grund der Initiative der FG "Feuerwehren- Hilfeleistung" des BUK beim Ausschuss Feu-erwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) und beim Lenkungsausschuss des DIN FNFW hat das Innenministerium Rheinland-Pfalz die beteiligten Kreise zu einem Gespräch eingeladen, bei dem es zu einer für die Feuerwehren positiven Klärung dieser Angelegenheit gekommen ist.

Feuerwehrhaltegurte mit Multifunktionsöse (DIN 14926 wird insoweit redaktionell geändert) werden mit der Richtlinie der Europäischen Union konform sein und als persönliche Schutzausrüstung zugelassen werden können (CE-Zeichen). Damit ist das in Verkehr bringen und die Benutzung entsprechender Feuerwehrhaltegurte mit Multifunktionsöse zulässig.

Die Multifunktionsöse dient der Feuerwehr beispielsweise zur Sicherung und Unterstützung bei Rettungsmaßnahmen von Personen über tragbare Leitern, Führung von Lasten in höher oder tiefer gelegene Ebenen usw.

Die entsprechende Ausbildung der Feuerwehr erfolgt weiterhin nach den einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften.

Wir möchten Sie bitten, vorgenannte Information an die in Ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Feuerwehren weiter zu leiten.