Leistungen der FUK Brandenburg
Die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts schützt ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, weil Sie sich für das Gemeinwohl in besonderer Weise engagieren. Aus diesem Grund sind Sie umfassend abgesichert, falls Sie im Rahmen des Feuerwehrdienstes einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (Versicherungsfälle) erleiden sollten.
Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt der Träger bzw. die Trägerin des Brandschutzes.
Das Leistungsspektrum umfasst:
Heilbehandlung & medizinische Rehabilitation
(zuzahlungs- und eigenanteilsfrei)
- medizinische Erstversorgung
- Rettungs- und Krankentransporte
- ambulante Heilbehandlung
- Durchgangsarztverfahren
- Psychotherapeutenverfahren
- stationäre Heilbehandlung
- Stationäres Durchgangsarzt-Verfahren
- Verletzungsartenverfahren
- Schwerstverletzungsartenverfahren
- Spezialeinrichtungen für Brandverletzte
- zahnärztliche Behandlungen/Zahnersatz (ohne Festbetrag)
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Brillen
- Pflege und Haushaltshilfen
- medizinische Rehabilitation
- Physiotherapie
- Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
- Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- leidensgerechte Anpassung des Arbeitsplatzes
- Berufsfindung und Berufsvorbereitung
- theoretische und praktische Qualifikationen
- leidensgerechte Ausbildung, wenn vor dem Unfall noch kein Beruf ausgeübt wurde
- Umschulung, wenn die bisherige berufliche Tätigkeit wegen der Unfallfolgen nicht mehr ausgeübt werden kann
Leistungen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
- Wohnungshilfe (Umbau etc.)
- Mobilitätshilfen (z. B. Kfz-Hilfe)
- Hilfen im Alltag
Geldleistungen
- Erstattung von Fahr- und Reisekosten zur Heilbehandlung
- Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit
- Kleider- und Wäschemehrverschleiß z. B. bei dauerhafter Versorgung mit Prothese, Orthese, Rollstuhl oder Gehhilfe
Entgeltersatzleistungen
- Ersatz von Verdienstausfall durch Zahlung von Verletztengeld (80% des Brutto-Einkommens)
- Tagegeld: ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit 1/15 des Mindestbetrages des Pflegegeldes (32,13 € kalendertäglich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit)
- Mehrleistungen zum Verletztengeld: Unterschiedsbetrag zwischen Verletztengeld und dem 450.Teil der Bezugsgröße
(Bezugsgröße – 47.460,00 €) bis zu 105,47 € kalendertäglich - Kinderverletztengeld
- Übergangsgeld sowie Mehrleistungen zum Übergangsgeld
- Versichertenrenten bei unfallbedingten Einschränkungen
Versichertenrenten
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindesten 20 v. H. erfolgt die Zahlung einer Versichertenrente auf Basis des Jahresarbeitsverdienstes (JAV). Bei Einkommenslosen oder Geringverdienern wird als Mindesteinkommen ein JAV von 28.476,00 € angesetzt.
Berechnungsbeispiel
Einkommen: 33.600,00 € brutto und MdE 30 v. H.
Berechnung: 33.600,00 € ⅔ x 30 v. H. = 6.720,00 €
Jahresrente: 560,00 € monatl.
- Mehrleistungen zur Versichertenrente
2-fache des Mindestbetrages des Pflegegeldes bei Vollrente, bei Teilrente der Teil, der dem Grad der MdE entspricht
Berechnung: 964,00 € monatlich zur Versichertenrente bei MdE in Höhe von 100% - Rentenabfindungen
Hinterbliebenenleistungen im Todesfall
- Sterbegeld: 6.420,00€ (einmalig)
- Mehrleistungen zum Sterbegeld 9.240,00 € (einmalig)
- Witwen-/Witwerrente und Waisenrente (monatlich): Die Höhe der Rente ist vom Verdienst der/des Verstorbenen abhängig, jedoch wird mindestens gem. § 85 SGB VII ein Verdienst von 28.476,00 € im Jahr durch die FUK für die Berechnung in Ansatz gebracht. Je nach Alter und Anzahl der Kinder der/des Witwe/rs beträgt die Leistungshöhe 30% oder 40% des Brutto-Einkommens der/des Verstorbenen. Nach 3 Monaten sind 40% des eigenen Einkommens über einem Freibetrag von 1.122,53 € zzgl. einem Freibetrag von 238,11 € pro Kind anzurechnen.
Berechnungsbeispiel: Waise bei einem Einkommen des Verstorbenen von 33.600,00 € brutto, Berechnung: 33.600,00 € x 40% : 12 Monate = 1.120,00 € Witwen-/Witwerrente, wenn kein eigenes Einkommen vorliegt. - Waisenrente (monatlich): Die Waisenrente beträgt 20% des Brutto-Einkommens der/des Verstorbenen.
Berechnungsbeispiel: Waise bei einem Einkommen des Verstorbenen von 33.600,00 € brutto, Berechnung: 33.600,00 € x 20% : 12 Monate = 560,00 € Waisenrente - Mehrleistungen zur Waisenrente
- 6/10 des Mindestbetrages vom Pflegegeld: 289,20 € monatlich zur Waisenrente (Halbwaise)
- Erhöhung um 8/10 des Mindestbetrages vom Pflegegeld in den ersten zwei Jahren: 385,60 € monatlich
- 9/10 des Mindestbetrages vom Pflegegeld: 433,80 € monatlich zur Waisenrente (Vollwaise)
- Erhöhung um 14/10 des Mindestbetrages vom Pflegegeld in den ersten zwei Jahren: 674,80 € monatlich
- 6/10 des Mindestbetrages vom Pflegegeld: 289,20 € monatlich zur Waisenrente (Halbwaise)
- Mehrleistungen zur Witwen-/Witwerrente
- bei 30%iger Witwen-/Witwerrente: 9/10 des Mindestbetrages vom Pflegegeld: 433,80 € monatlich zur Witwen-/Witwerrente
- Erhöhung um 14/10 des Mindestbetrages vom Pflegegeld in den ersten zwei Jahren: 674,80 € monatlich
- bei 40%iger Witwen-/Witwerrente: 12/10 des Mindestbetrages vom Pflegegeld: 578,40 € monatlich zur Witwen-/Witwerrente
- Erhöhung um 20/10 des Mindestbetrages vom Pflegegeld in den ersten zwei Jahren: 964,00 € monatlich
- bei 30%iger Witwen-/Witwerrente: 9/10 des Mindestbetrages vom Pflegegeld: 433,80 € monatlich zur Witwen-/Witwerrente
Die Hinterbliebenenleistungen werden neben möglichen Leistungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers gewährt.
Datenstand: Juli 2026