Geänderte Grundlage für die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern

Bisher wurde die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern und Tau-chern der Feuerwehren entsprechend der „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ G26 und G31 durchgeführt.


Mit dem Wandel von der „arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung“ zur „arbeitsmedizinischen Vorsorge“ und der damit verbundenen Einführung der „Eignungsuntersuchung“ war es aber notwendig, diese bisherigen Grundsätze, die noch auf den früheren Vorsorgeuntersuchungen basierten, in das moderne System von Vorsorge und Eignungsuntersuchung zu überführen.


Seit August 2022 ersetzen die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ die oben genannten DGUV Grundsätze. Weitergehende Informationen und die Bezugsquelle der Printausgabe und des E-Books fin-den Sie auf dem Internetauftritt der DGUV.


Neben der Anpassung der Begrifflichkeiten und an die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) ist bei den Empfehlungen für die Eignungsbeurteilung nur für Atemschutzgeräte eine wesentliche Änderung eingetreten: die bisher im G26 formulierten dauernden gesundheitlichen Bedenken bei Personen über 50 Jah-ren für das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 und im Rettungswesen sind entfallen. Damit wird die Eignung von Personen über 50 Jahren nur noch unter Berücksichtigung der in der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ vorgegebenen verkürzten Nachuntersuchungsfrist durch die medizinische Untersuchung festgestellt und nicht durch das Alter und die Berufserfahrung eingeschränkt.


Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehr“ stellt die Rechtsgrundlage für die Eignungsbeurteilung dar, siehe § 6 Abs. 3, der auch die Nachuntersuchungsfristen für Atemschutzgeräteträger und Taucher regelt. Aufgrund von § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 49 können die Eignungsuntersuchung und die arbeitsmedizinische Vorsorge gemein-sam durchgeführt werden; für beides sind in den „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ aktuelle Empfehlungen enthalten.


Bezüglich der Bescheinigung hat die DGUV die Fachbereich Aktuell FBFHB-011 „Ärztliche Bescheinigung über die Eignungsbeurteilung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr“ herausgegeben.

Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49)

Die Vertreterversammlung hat die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) in der Fassung von Juni 2018 als Unfallverhütungsvorschrift der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg erlassen. Diese Unfallverhütungsvorschrift trat am 24.04.2019 in Kraft.Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 15 vom 24. April 2019. Gleichzeitig sind die Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ vom 01.05.1989 in der Fassung vom 01.01.1997 außer Kraft getreten.

 

Schutz und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren

In den Feuerwehren in Deutschland versehen mehr als eine Million Frauen und Männer freiwillig ihren Dienst für die Allgemeinheit. Aus diesem Grunde hat der Staat die Feuerwehren in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Alle Feuerwehrangehörigen haben, wenn ein Versicherungsfall* eintritt, einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Hinzu kommen Mehrleistungen und freiwillige Zusatzleistungen.

Weiterführende Informationen können Sie hier herunterladen.

Gefährdungsbeurteilung Online

Unsere neue Arbeitshilfe für die Praxis:

Online-Programm zur Gefährdungsbeurteilung

Für die Gefährdungsbeurteilung in den Freiwilligen Feuerwehren haben die Feuerwehr-Unfallkassen in Kooperation mit der Fachfirma Mesino eine Software entwickelt, die dabei hilft, den Prozess deutlich zu vereinfachen. Hier stellen wir die neue Software und die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung umfassend vor.

Software „Gefährdungsbeurteilung online“ für die Feuerwehren

Das Online-Programm mit dem Namen „riskoo“ steht den Feuerwehren in den Geschäftsgebieten der Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg kostenlos zur Verfügung. Es ist als Online-Lösung zur Anwendung auf einem PC genauso wie auf einem Tablet oder Laptop geeignet. Es muss lediglich ein Internet-Zugang zur Verfügung stehen, d.h. eine aufwändige Installation des Programms ist nicht erforderlich.

Um das Angebot, die Software zu nutzen, für die Feuerwehren möglichst niedrigschwellig zu gestalten, haben wir zunächst zwei Module zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in das Programm eingestellt. Zudem finden sich folgende Module in jeder Feuerwehr, egal welcher Größe, wieder:

• Modul 1: Sicherheitsorganisation in der Feuerwehr

• Modul 2: Feuerwehrhaus

Um die Software nutzen zu können, muss am Feuerwehrhaus ein internetfähiger PC, Laptop oder Tablet vorhanden sein. Zudem müssen vorab noch einige kleine Schritte bedacht werden:

Registrierung

Bevor die Registrierung durch die Feuerwehr (z.B. Wehrführer/in, Sicherheitsbeauftragte/r) erfolgt, sollte der Träger der Feuerwehr (Gemeinde/Stadt) und alle weiteren Benutzenden darüber informiert werden, dass die Feuerwehr diese Online-Lösung nutzen möchte. Diese Lösung ist für den Feuerwehrbereich kostenlos.

Die Registrierung mit den Angaben zur Feuerwehr und den Ansprechpartnern bzw. Benutzenden mit E-Mail-Adresse erfolgt über den nachstehenden Link zur Homepage der Software „riskoo“. Darin sollen die jeweiligen Nutzenden (z.B. Bürgermeister/in, Wehrführer/in, Sicherheitsbeauftragte/r) im Profil angelegt werden. Nachträglich können die Nutzenden über die Funktion „Feedback“ geändert werden.

Danach werden der Link für das Log-In und das Passwort per E-Mail übersandt. Anschließend kann die Gefährdungsbeurteilung gestartet werden.

Die Registrierung kann in einer Demo-Version sowie in einer „scharfen“ Version erfolgen.

Die Demo-Version dient zum Ausprobieren und Testen der Software. Sie bietet alle Funktionen der „scharfen Version“. In der Demo-Version können zudem genauso wie im richtigen Programm unterschiedliche Nutzende angelegt werden. Wir empfehlen, die Demo-Version in solchen Fällen zu verwenden, bei denen sich die Feuerwehren bzw. der Träger des Brandschutzes noch nicht sicher sind, ob sie die Software überhaupt anwenden möchten. Somit kann erst einmal in die Software „reingeschnuppert“ und nach Belieben ausprobiert und simuliert werden.

Link für die Registrierung in der Demo-Version:

https://demo.riskoo.de/registrierung/hfuk

Die „scharfe“ Version sollte verwendet werden, wenn die Feuerwehr bzw. der Träger des Brandschutzes entschieden haben, die Software dauerhaft zu nutzen.

 

Link für die Registrierung in der „scharfen“ Version:

https://app.riskoo.de/registrierung/hfuk

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz: Die angelegten Profile sind geschützt, d.h. niemand außer der Feuerwehr bzw. Gemeinde/Stadt kann die Eingaben einsehen oder auslesen.

Sie verfügen bereits über ein Benutzerkonto und Login-Daten? Dann können Sie sich über die untenstehenden Links direkt in das Programm einloggen.

 

Der Link zur Demo- und Liveversion (Auswahl erfolgt auf der Startseite):

https://www.riskoo.de/gefaehrdungsbeurteilung-feuerwehren

 

Anwendung und Dokumentation

In den Modulen gibt es verschiedene Bereiche, in denen Prüfkriterien hinterlegt sind. Ist ein Prüfkriterium erfüllt, wird dies mit „Ja“ beantwortet, bei „Nein“ besteht Handlungsbedarf! Dann können Maßnahmen festgelegt, Termine gesetzt und Verantwortliche benannt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung kann jederzeit unterbrochen und später daran weitergearbeitet werden bis alle Prüfkriterien abgearbeitet wurden. Die Eingaben werden automatisch gespeichert und stehen bei erneutem Login zur Verfügung. Dies kann von einem beliebigen Computer/Laptop, Tablet oder auch am Smartphone fortgesetzt werden, wenn die Log-In-Daten bekannt sind.

In der vorliegenden Online-Lösung sind viele Gefährdungen durch die Sicherheitsorganisation der Feuerwehr sowie im Feuerwehrhaus und dessen Außenanlagen in den Checklisten enthalten.

Wichtiger Hinweis zu den Checklisten: Die hinterlegten Checklisten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jedes Feuerwehrhaus und dessen örtliche Situation mit Außenanlagen und Verkehrswegen sieht anders aus. Daher kann es im Einzelfall auch spezielle Gefährdungen geben, die nicht als Prüfkriterium formuliert sind.

Vorhandene Prüfkriterien, die nicht relevant sind, können als solche gekennzeichnet werden, damit sie beim nächsten Mal nicht wieder erscheinen. Somit lässt sich das Programm auf die individuellen Gegebenheiten der eigenen Feuerwehr nach und nach anpassen. Zudem lassen sich zusätzliche Prüfkriterien aufnehmen, um eine weitere Individualisierung zu ermöglichen.

Durch das automatische Speichern ist die Dokumentation gesichert, auch der Ausdruck der Gefährdungsbeurteilung ist möglich. Die Checklisten lassen sich ebenfalls alle ausdrucken, womit auch die Durchführung bzw. Fortführung der Gefährdungsbeurteilung per Hand mit Stift, Papier und Klemmbrett machbar ist. Zur einfachen Dokumentation und Weiterverfolgung der Maßnahmen sollten die Ergebnisse nachträglich in die Online-Gefährdungsbeurteilung übertragen werden,

Was ist mit Gefährdungen, die in den vorhandenen Modulen nicht enthalten sind?

Für Bereiche, wie z.B. geplante Übungen und Veranstaltungen, für die in den vorhandenen Modulen noch keine Checklisten vorhanden sind, müssen ggf. ebenfalls Gefährdungen beurteilt werden.

Anschließend sind dann analog zur Online-Lösung Maßnahmen, Verantwortliche und Termine für die Erledigung festzulegen. Weiter ist anschließend die Wirksamkeit zu kontrollieren und ggf. nachzubessern. Dies muss ebenso dokumentiert werden.

Bis weitere Module in der Online-Variante zur Verfügung stehen, kann die DGUV Information 205-021 „Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst“  genutzt werden, in der ein Vordruck enthalten ist.

Fazit: Wertvolle Hilfe und schrittweise Weiterentwicklung

Auf die Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen wird durch uns bereits seit vielen Jahren hingewiesen. Im Rahmen der Besichtigungstätigkeit zeigt sich, dass Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Feuerwehren vielfach nicht oder nur unzureichend durchgeführt werden.

Die Online-Gefährdungsbeurteilung soll eine wertvolle Hilfe sein. Das Programm „Gefährdungsbeurteilung online“ wird dafür schrittweise weiterentwickelt und mit neuen Modulen ergänzt, damit den Feuerwehren und den Trägern des Brandschutzes ein umfassendes und weitreichendes Werkzeug für eine kontinuierliche Erstellung und Fortführung der Gefährdungsbeurteilung vorliegt.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gern! Ansprechpartner aus unserem Sachgebiet Prävention finden Sie hier.

Die Vorstände Olaf Plambeck (HFUK Nord), André Wagner (FUK Mitte) und Manfred Gerdes (FUK Brandenburg; v.l.n.r.) starteten offiziell die neue Software „Gefährdungsbeurteilung online“, welche die drei Feuerwehr-Unfallkassen in Kooperation mit der Fa. mesino für die Wehren in ihren Geschäftsgebieten als Arbeitshilfe kostenlos anbieten.

Hintergrund: Die Gefährdungsbeurteilung

In den vergangenen Jahren sind einige Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) und Regelungen der Feuerwehr-Unfallkassen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zurückgezogen worden. Diese Vorschriften wurden häufig durch Regeln bzw. Handlungsanleitungen, die den Feuerwehren mehr Handlungsspielräume gewähren, ersetzt. Richten die Feuerwehren ihre Tätigkeiten z.B. an der DGUV-Regel „Waldarbeiten“ aus, ist man auf der sicheren Seite. Sofern man davon abweicht oder beim Fehlen von Regelungen, sind für einen sicheren Dienstbetrieb Gefährdungsbeurteilungen notwendig. Dadurch können für viele Bereiche praxisgerechte individuelle Maßnahmen durch die Gemeinden oder Städte für ihre Feuerwehren getroffen werden. Gefährdungsbeurteilungen gewinnen daher immer mehr an Bedeutung. Allerdings müssen sie gewissenhaft erstellt werden und immer an die individuellen Erfordernisse angepasst werden. Ein reines „Durcharbeiten“ einer vorgefertigten Checkliste kann auch Gefährdungen übersehen.

Die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht neu. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bzw. § 3 der UVV „Grundsätze der Prävention“ sind Gefährdungsbeurteilungen seit vielen Jahren vorgeschrieben. Dies gilt auch für Freiwillige Feuerwehren, denn hier sind gleichwertige Maßnahmen nach dem genannten § 3 Abs. 5 zu ergreifen.

Wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist die Gemeinde bzw. Stadt als Träger des Brandschutzes. Häufig beauftragt der Träger des Brandschutzes die Leitung der Feuerwehr mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Diese kennt die Feuerwehr und kann die möglichen Gefährdungen besser ermitteln und beurteilen. Der oder die Sicherheitsbeauftragte sollte dabei zur Seite stehen.

DGUV-Information 205-021

Eine grundsätzliche Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung bietet die DGUV-Information 205-021 „Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst“.

In dieser Schrift sind die Grundlagen und die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung beschrieben. Weiter steht dort auch, wann eine Gefährdungsbeurteilung notwendig ist. In der Feuerwehr wird hier zwischen den Einsätzen, Einsatzübungen und dem Dienstbetrieb im und am Feuerwehrhaus unterschieden. Im Einsatz müssen Führungskräfte wegen der vielfältigen Einsatzsituationen meist kurzfristig bzw. spontan Entscheidungen treffen, die im Vorfeld nicht eine Gefährdungsbeurteilung durchlaufen können. Ein Vorgehen nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ ist hier als gleichwertig zu betrachten. Der in der FwDV 100 beschriebene Führungsvorgang „Lagefeststellung (Erkundung/Kontrolle), Planung (Entschluss/Beurteilung) und Befehlsgebung“ entspricht im Wesentlichen den Schritten einer Gefährdungsbeurteilung.

Anlässe für Gefährdungsbeurteilungen können z.B. sein, wenn:

-    für bestimmte Tätigkeiten keine Feuerwehr-Dienstvorschriften bestehen
    (z.B. Arbeiten mit der Motorsäge),

-    von den Durchführungsanweisungen, Regeln oder Informationen der gesetzlichen
     Unfallversicherung abgewichen werden soll,

-    neue Geräte beschafft werden,

-    neue Arbeitsstoffe eingesetzt werden
     (z.B. Desinfektions- und Reinigungsmittel, Schaummittel),

-    sich das Einsatzgeschehen ändert (z.B. zunehmende Anforderungen entstehen),

-    Beinaheunfälle, Unfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen aufgetreten sind,

-    geplante Übungen und feuerwehrdienstliche Veranstaltungen anstehen,

-    Einrichtungen (z.B. das Feuerwehrhaus), neu- oder umgebaut werden oder
     vorhandene Einrichtungen Problembereiche erkennen lassen,

-    Unfallversicherungsträger Hinweise auf gefährliche Situationen geben
     (z.B. durch Besichtigungen, Veröffentlichungen).

Eine Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere durchzuführen, wenn:

-    keine Regelungen durch das Vorschriften- und Regelwerk der
     Unfallversicherungsträger bzw. Dienstvorschriften bestehen,

-    Gefährdungen nicht Gegenstand des Vorschriften- und Regelwerks der
     Unfallversicherungsträger oder von Dienstvorschriften sind.

Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung läuft als ein sich ständig wiederholender Zyklus ab. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Ursache von Unfällen immer auf das Vorhandensein von Gefahren zurückzuführen ist.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es:

-    Gefahrenquellen zu erkennen und zu beurteilen (Risiken abzuschätzen),

-    Maßnahmen gegen das Wirksamwerden der Gefahrenquellen einzuleiten,

-    die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen, ggf. neue Gefahrenquellen
     zu erkennen und zu beurteilen.

Schematischer Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

 

Gefährdungen und Belastungen sowie mögliche Auswirkungen können sich z.B. wie folgt ergeben:

Risiken beurteilen

 

Zur Beurteilung des Risikos muss die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts sowie ein dadurch wohlmöglich entstehendes Schadensausmaß abgeschätzt werden. Als Hilfe kann die folgende Formel dienen:

Risiko = Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts x Schwere des Schadens

Mit Hilfe einer Risikomatrix kann aus der ermittelten Eintrittswahrscheinlichkeit (W) und dem zu erwartenden gesundheitlichen Schaden (S) das Risiko (R) abgeschätzt werden. Aus der Größe des Risikos leiten sich die zu treffenden Maßnahmen und die Bewertung der Dringlichkeit der Mängelabstellung ab.

Rangfolge der Maßnahmen

Wenn eine Gefahrenquelle vorhanden ist, dann ist es die beste Lösung, die Gefahrenquelle zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, muss die Wirksamkeit der Gefahrenquelle durch technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen minimiert werden. Achtung: Durch eingeleitete Maßnahmen können sich auch neue Gefährdungen ergeben. Dann muss versucht werden, auch diese neue Gefahrenquelle zu beseitigen bzw. dessen Wirksamkeit zu minimieren.

Mit einer geeigneten Schutzausrüstung und sicherheitsgerechtem Verhalten kann man ggf. Restgefahren begegnen. Im Brandeinsatz ist z.B. das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten die einzige Möglichkeit, in gesundheitsgefährlicher Atmosphäre vorzugehen. Wenn es dann noch weitere Gefahren gibt, kann man schnell in Grenzbereiche kommen. Wichtig ist hier das sicherheitsgerechte Verhalten durch geeignete Feuerwehranghörige mit einer guten Ausbildung.

Ergebnisse und Maßnahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen mit Terminen dokumentiert werden. Dazu müssen Verantwortliche für die Durchführung festgelegt werden.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gern! Ansprechpartner aus unserem Sachgebiet Prävention finden Sie hier.

 

Flyer Gefährdungsbeurteilung Online:Flyer-Gefaehrdungsbeurteilung-online-in-der-Feuerwehr-final.pdf (319 KB)

 

Schutzkleidung für die Feuerwehren

Gemäß § 12 (1) Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV‑V C 53) müssen zum Schutz vor den allgemeinen Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Einsatz folgende persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung gestellt werden:

  • Feuerwehrschutzanzug
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
  • Feuerwehrschutzhandschuhe
  • Feuerwehrschutzschuhwerk.