Aussonderungsfrist Feuerwehrhaltegurt nach DIN 14927

Ein Arbeitskreis aus Vertretern der Feuerwehren, des DIN, der Hersteller und des BUK haben sich hinsichtlich der Aussonderungsfrist von Feuerwehrhaltegurten nach DIN 14927 vorläufig auf Folgendes geeinigt:

Feuerwehrhaltegurte nach DIN 14927 sind nach den z.Zt. verfügbaren Erkenntnissen nach 10 Jahren auszusondern. Es ist vorgesehen, diese Aussonderungsfrist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse entsprechend anzupassen.

Feuerwehrsicherheitsgurte nach DIN 14923 sind nach 20 Jahren auszusondern.

Gurte nach E DIN 14926 (ab 1994) und DIN 14926 (bis 2003) sind wie Gurte nach DIN 14927 zu behandeln (10 Jahre).

Es besteht Einigkeit darüber, dass das Seil aufgrund der Ummantelung nicht mehr während der Gebrauchsdauer des Gurtes ausgetauscht werden muss.

Diese Vorgehensweise wurde deshalb gewählt, weil die Hersteller ins Feld geführt haben, dass sie mit der neuen Gurtkonstruktion (Dornschnalle statt Klemmschnalle) nur über eine Erfahrung von bisher ca. 10 Jahren verfügen und daher nicht in der Lage seien, weitere Abschätzungen zu machen. Sie sagten allerdings zu, dass bei Vorliegen neuer Erkenntnisse die Aussonderungsfrist angepasst wird und dass in regelmäßigen Abständen entsprechende Überprüfungen stattfinden werden.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass ein ähnliches Verfahren zu der Festlegung der Aussonderungsfrist von 20 Jahren für Gurte nach DIN 14923 (mit Klemmschnalle) geführt hat.