Beitrag
Die Mittel für die Ausgaben der
Feuerwehrunfallkasse werden überwiegend im Wege der Umlage durch zu
entrichtende Beiträge der zugehörigen Unternehmen aufgebracht.
Die zugehörigen Unternehmen
werden nach Beitragsgruppen veranlagt:
der Beitragsgruppe 1 : Städte und Gemeinden mit Berufsfeuerwehren
der Beitragsgruppe 2 : Städte und Gemeinden mit Freiwilligen Feuerwehren,
bei denen hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem tätig sind,der Beitragsgruppe 3 : die sonstigen Gemeinden,
der Beitragsgruppe 4 :Landkreise, soweit sie eine eigene Feuerwehr unterhalten.