Beitrag
Die Mittel für die Ausgaben der Feuerwehrunfallkasse werden überwiegend im Wege der Umlage durch zu entrichtende Beiträge der zugehörigen Unternehmen aufgebracht.
Die zugehörigen Unternehmen werden nach Beitragsgruppen veranlagt:
- der Beitragsgruppe 1: Städte und Gemeinden mit Berufsfeuerwehren
- der Beitragsgruppe 2: Städte und Gemeinden mit Freiwilligen Feuerwehren,
bei denen hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem tätig sind, - der Beitragsgruppe 3: die sonstigen Gemeinden,
- der Beitragsgruppe 4:Landkreise, soweit sie eine eigene Feuerwehr unterhalten.