Beitrag

Die Mittel für die Ausgaben der

Feuerwehrunfallkasse  werden überwiegend im Wege der Umlage durch zu

entrichtende Beiträge der zugehörigen Unternehmen aufgebracht.

Die zugehörigen Unternehmen

werden nach Beitragsgruppen veranlagt:

  • der Beitragsgruppe 1 : Städte und Gemeinden mit Berufsfeuerwehren

  • der Beitragsgruppe 2 : Städte und Gemeinden mit Freiwilligen Feuerwehren,
    bei
    denen hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem tätig sind,

  • der Beitragsgruppe 3 : die sonstigen Gemeinden,

  • der Beitragsgruppe 4 :Landkreise, soweit sie eine eigene Feuerwehr unterhalten.