Beitrag

Die Mittel für die Ausgaben der Feuerwehrunfallkasse werden überwiegend im Wege der Umlage durch zu entrichtende Beiträge der zugehörigen Unternehmen aufgebracht.

Die zugehörigen Unternehmen werden nach Beitragsgruppen veranlagt:

  • der Beitragsgruppe 1: Städte und Gemeinden mit Berufsfeuerwehren
  • der Beitragsgruppe 2: Städte und Gemeinden mit Freiwilligen Feuerwehren, 
    bei denen hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem tätig sind,
  • der Beitragsgruppe 3: die sonstigen Gemeinden,
  • der Beitragsgruppe 4:Landkreise, soweit sie eine eigene Feuerwehr unterhalten.