Schutzkleidung für die Feuerwehren nach DIN EN 469:2006

Die Anforderungen an einen Feuerwehrschutzanzug werden bisher u. a. in DIN EN 469:1996 oder in landesrechtlichen Bestimmungen, wie in der „Herstellungs‑ und Prüfbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung“ (HuPF) beschrieben. Letztere ist in Brandenburg eingeführt (Runderlass III Nr. 19/1996 des Landes Brandenburg) und enthält Teil 1 Feuerwehrüberjacke, Teil 2 Feuerwehrhosen und Teil 3 Feuerwehrjacke.

Die überarbeitete Norm DIN EN 469:2006 ist im März 2006 verabschiedet worden. Es ist zu erwarten, dass die Träger des Brandschutzes nun nach Erscheinen dieser neuen Schutzkleidungsnorm abweichend von den bisherigen Regelungen ihre Bestellungen an die Händler und Hersteller auf der Basis dieser neuen Norm abgeben werden. Dazu werden im Folgenden Empfehlungen für die Beschaffung gegeben.

DIN EN 469:2006 beschreibt die Anforderungen an die Schutzkleidung der Feuerwehren für den Grundschutz bei typischen feuerwehrdienstlichen Tätigkeiten sowie darüber hinaus besondere Einsatzkleidung für die Brandbekämpfung. Für die anderen Teile der PSA der Feuerwehren (z. B. Helm, Handschuhe, Stiefel) sind weitere Normen entwickelt worden. Für spezielle Aufgaben der Feuerwehr, wie z. B. Gefahrstoffeinsätze sind besondere darauf abgestimmte PSA zu nutzen.

In DIN EN 469:2006 werden Kleidungen mit unterschiedlichen Leistungsstufen beschrieben. Sie enthält jeweils 2 Stufen für den Wärmeübergang Flamme, den Wärmeübergang Strahlung, die Wasserdichtigkeit und den Wasser-dampfdurchgangswiderstand. Diese Leistungsstufen müssen Bestandteil der Kennzeichnung der Kleidung neben dem Piktogramm sein und sind entscheidendes Auswahlkriterium für die Beschaffung. Diese Kennzeichnung gibt so dem Träger des Brandschutzes die Sicherheit für die Beschaffung der geeigneten Kleidung.

Wenn die Feuerschutzkleidung auch gemäß DIN EN 469:2006 Anhang B die Anforderungen der Wahrnehmbarkeit von DIN EN 471:2003 erfüllt (ist bei der Ausschreibung zu formulieren), kann auf das Tragen von zusätzlicher Warnkleidung verzichtet werden. Wahrnehmbarkeit bedeutet Auffälligkeit durch Hintergrundmaterial (fluoreszie-rend) und retroreflektierendes Material (auch Streifen mit kombiniertem Material sind möglich). Diese sollen so an-geordnet sein, dass die Konturen des Körpers erkennbar sind.

Ausgangspunkt für die Beschaffung von Schutzausrüstungen muss die Bestimmung des Anwendungszweckes ent-sprechend den Aufgaben der Feuerwehrangehörigen sein. Ausgehend von einer Gefährdungsbeurteilung zu den möglichen Einsatzbereichen sind die jeweiligen Leistungsstufen des Hitzeschutzes, der Wasserdichtheit sowie des Wasserdampfdurchgangswiderstandes vom Träger des Brandschutzes festzulegen.

1. Universelle Feuerwehrschutzkleidung für den Grundschutz

Für den Grundschutz der Feuerwehrangehörigen gegen die allgemeinen Risiken des Feuerwehreinsatzes ist Feuer-wehrschutzkleidung mit Wärmeübergangszahlen nach Leistungsstufe 1 als Persönliche Schutzausrüstung ausrei-chend und auch für Brandeinsätze ohne extreme Wärmebelastung (beachte Pkt. 2!) geeignet. Da aber die Wärme-leitung von der Oberfläche dieser Bekleidung zu deren Innenseite nicht wesentlich gemindert ist, muss zur Ver-meidung von Verbrennungen auf der Haut beim Brandeinsatz unbedingt geeignete Unterkleidung getragen wer-den. Zum Schutz vor Witterungseinflüssen sollten für die Wasserdichtigkeit sowie den Wasserdampfdurchgangswi-derstand jeweils die Stufen 2 gewählt werden.

Diese Persönliche Schutzausrüstung ist personenbezogen zuzuteilen.

2. Spezielle Schutzausrüstungen

Bei besonderen Gefahren müssen spezielle Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese abgestimmt sind (§ 12 (2) UVV GUV V C 53).

Da bei der Brandbekämpfung in Gebäuden immer mit extremen Wärmebelastungen gerechnet werden muss, ist Atemschutzträgern Feuerwehrschutzkleidung der Leistungsstufe 2 für die Wärmeübergangszahlen nach DIN EN 469:2006 (entspricht etwa der Überjacke und Überhose nach HuPF Teile 1 bzw. 4) beim Innenangriff zur Verfügung zu stellen. Diese Kleidung soll beim kurzzeitigen Auftreten extremer Temperaturen, wie sie beim Flash-Over auftreten können, vor irreversiblen Gesundheitsschäden schützen. Die so belastete Feuerschutzkleidung ist auszu-sondern.

3. Kennzeichnung

Die ausgewählte Schutzkleidung muss durch den Hersteller mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: 

  • Piktogramm
  • Nummer der Norm einschließlich des Ausgabedatums
  • Leistungsstufen

So muss die Kennzeichnung von Feuerwehrschutzkleidung für den Innenangriff wie folgt aussehen:

Für einen kompletten Schutz vor den Gefahren des Innenangriffs ist eine auf einander abgestimmte Schutzausrüs-tung, bestehend aus Helm nach DIN EN 443, Feuerschutzhaube DIN EN 13911, Schutzkleidung der Leistungsstufe 2 nach DIN EN 469:2006, Handschuhe nach DIN EN 659:2003 und Feuerwehrstiefel DIN EN 345 einzusetzen.