Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch die versicherte Tätigkeit eintreten und durch Rechtsverordnung (in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung / BKV) bezeichnet sind.

Anzeige einer Berufskrankheit

Die Anzeige einer Berufskrankheit erfolgt bei Verdacht grundsätzlich durch den Unternehmer oder Arzt. Sie kann aber auch formlos durch den betroffenen Kameraden bei der Feuerwehr-Unfallkasse eingereicht werden.