Erste Hilfe Ausbildung 2024

Die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg übernimmt auf der Grundlage des SGB VII § 23, Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 26 die Kosten der Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen haben eine Qualitätssicherungsstelle „Erste Hilfe“ eingerichtet und die Verwaltungsberufsgenossenschaft mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut.

Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ zu erfüllen.

Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.

Somit können, über große Hilfeleistungsorganisationen hinaus, weitere Stellen für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden bundesweit ermächtigt und auch im Auftrag der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg tätig werden.

In allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg dürfen nur Personen als Ersthelfenden eingesetzt werden, die durch eine von der Qualitätssicherungsstelle ermächtigte Stelle ausgebildet wurden oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.

Die Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.

Die für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegten Lehrgangsgebühren betragen:

Erste Hilfe Grundkurs/Wiederholungskurs (9 UE)            42,00 EUR/Person


Neuerungen ab 01.01.2024

Bei Inhouse-Kursen, die auf Wunsch des Unternehmers in Unternehmen stattfinden,
wurde mit den ermächtigten Stellen verhandelt, dass zusätzliche Inhouse-Gebühren in Rechnung gestellt werden können. 
Diese zusätzlichen Gebühren müssen über einen privatrechtlichen Vertrag zwischen der ermächtigten Stelle und Unternehmen vereinbart werden.

Die Zusatzkosten werden von der Unfallkasse Brandenburg nicht übernommen.

Der Standard-Erste-Hilfe-Kurs findet per Definition in den Räumlichkeiten der ermächtigten Stelle statt.

Die Teilnehmerunterlagen (Erste-Hilfe-Handbuch) muss nicht mehr als Print-Medium ausgegeben werden. Der Link auf eine genehmigte Teilnehmerunterlage, z.B. die DGUV Information 204-007/204-008, ist ausreichend. Sollte es sich um ein anderes, von der QSEH freigegebenes Handbuch handeln, muss dieses den Teilnehmern kostenfrei vollständig zugänglich sein.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Krumbholz (Tel. 0335/5216-118)

Ihren Antrag senden Sie postalisch oder per Mail an:

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
Abteilung Prävention
15236 Frankfurt (Oder)

u.krumbholz@ukbb.de


Die UK BB/FUK BB ist per E-Mail erreichbar. Bedenken Sie bitte, welche Informationen Sie uns über dieses Medium mitteilen wollen. Eine Datenübertragung per unverschlüsselter E-Mail ist unsicher und daher nicht zur Übersendung von Sozialdaten geeignet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf diesem Wege übermittelte Daten von Unbefugten gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden. 

Eine Alternative für eine elektronische Übermittlung von Sozialdaten ist das sog. UV-Serviceportal der DGUV - https://www.dguv.de/serviceportal/versicherten-self-service/index.jsp. Dieses UV Service-Portal ermöglicht Ihnen (Versicherten und Unternehmen) einen einheitlichen und zentralen Zugang zum Unfallversicherungsträger. Hier besteht auch die Möglichkeit, elektronische Dokumente bis zu 10 MB (derzeit) als Anlage beizufügen und bietet eine sichere Alternative zur E-Mail.


Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.
Vorschriften, Regeln, Informationen und Broschüren finden Sie hier.

Handlungshilfe für Ersthelfende

Diese Handlungshilfe  unterstützt den betrieblichen Ersthelfenden bei der Umsetzung des vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und konkretisiert die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe.

Handlungshilfe Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie

Die Handlungshilfe Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie unterstützt den Unternehmer bzw. die Unternehmerin bei der Umsetzung des vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und konkretisiert die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe.

Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe

Diese Handlungshilfe unterstützt den Unternehmer bzw. die Unternehmerin sowie ermächtigte Ausbildungsstellen bei der Umsetzung des vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und konkretisiert die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe.

Fachbereich Erste Hilfe der DGUV

Weiterführende Informationen zur Ersten Hilfe aus dem Fachbereich der DGUV finden Sie auch hier.