Spiegeleinstellplatz der FUK BB an den Landkreis Oder-Spree übergeben

Für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist ein guter Blick auf den Rückwärtigen Raum unerlässlich. Gemäß § 15 (2) DGUV Vorschrift 71 müssen daher Fahrzeuge mit Führerhaus mit mindestens zwei Rückspiegeln ausgerüstet sein. Diese müssen so beschaffen und angebracht sein, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen rückwärtigen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Korrekt eingestellte Spiegel sind jedoch keine Selbstverständlichkeiten. Man geht zwar davon aus, dass alle Fahrzeugführenden die Seitenspiegel richtig eingestellt haben, doch häufig sieht die Realität anders aus. Vernachlässigt wird dies insbesondere, wenn es zügig gehen soll, wie beispielsweise bei Einsätzen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes. Doch wann sind die Spiegel korrekt eingestellt?

Hierbei hilft ein Spiegeleinstellplatz. Durch gezielte Positionierung der bedruckten Planen um ein Einsatzfahrzeug herum, können alle zur Verfügung stehenden Spiegel zielgerichtet auf den Fahrenden und das Fahrzeug eingestellt werden. Sind die Spiegelbezeichnungen auf den Spiegeln zu lesen ist möglich wenig Kontur des Fahrzeuges zu erkennen, so sind die blinden Bereiche die durch Spiegelführung am Fahrzeug reduzierbar sind ideal auf den Fahrenden eingestellt. Dies hilft Unfälle zu vermeiden und sensibilisiert die Fahrenden bezüglich der Wichtigkeit einer korrekten Spiegeleinstellung.

Der Fachbereich Fahrsicherheit des Landkreises Oder-Spree verfügt nun über einen Spiegeleinstellplatz als Dauerleihgabe der Unfallkasse und Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg zur Schulung der Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten. Eine Leihgabe an andere Landkreise ist nach Anmeldung bei der Unfallkasse Brandenburg und vorheriger Terminabsprache weiterhin möglich.