30 Jahre Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg

„Wir sind da!“ hieß 1993 die erste Informationsbroschüre der neugegründeten Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg (FUK BB). Seit der Errichtungsverordnung der Landesregierung, unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Manfred Stolpe und der ehemaligen Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Dr. Regine Hildebrandt, sind nunmehr 30 Jahre vergangen. 2023 feiert die FUK BB ihr 30-jähriges Bestehen.

Die Verwaltung des Gemeindeunfallversicherungsverbandes Brandenburg, die selbst noch im Aufbau war, wurde mit der Errichtung der FUK BB betraut. Tatkräftige Aufbauunterstützung erhielten die Mitarbeiter_innen der Verwaltung durch die Feuerwehr-Unfallkasse Westfalen-Lippe. Die FUK BB versichert derzeit ca. 70.000 Kamerad_innen der Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehrleute innerhalb ihres feuerwehrtechnischen Dienstes. Zum feuerwehrtechnischen Dienst gehören neben der Brandbekämpfung auch der Übungs- und Ausbildungsdienst, die technische Hilfeleistung und der Rettungsdienst.

Die Selbstverwaltung der FUK BB besteht aus Vorstand und Vertreterversammlung, die jeweils paritätisch mit Versicherten und Aufgabenträger_innen besetzt werden. Turnusmäßig wechselt sich die Vorstandsvorsitzenden und Vorsitzenden der Vertreterversammlung ab. Das Verwaltungshandeln erfolgt gerade deshalb mit Augenmaß und nach praktischen Bedürfnissen. Die FUK BB ist dadurch kein abgehobenes Verwaltungsorgan, sondern besonders nah an Versicherten und Aufgabenträger_innen. Der Leistungskatalog der FUK BB hat sich durch die Selbstverwaltung stetig verändert und so individuelle Behandlungsmöglichkeiten für die Versicherten ermöglicht. Über das breite Leistungsspektrum des SGB VII hinaus, hat die FUK BB in ihrer Satzung die Möglichkeit der Zahlung von Mehrleistungen beschlossen.

Die Verwaltungsgemeinschaft mit der Unfallkasse Brandenburg führt zu einem sehr effizienten Arbeiten an Verwaltungsprozessen. Diese Struktur ist einzigartig und ermöglicht Synergien der geteilten Verwaltung mit den feuerwehrspezifischen Präventions- und Entschädigungsangeboten zu kombinieren.

Durch Präventionsmaßnahmen sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhütet, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewehrt und die Tätigkeit menschengerecht gestaltet werden. Die im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) verankerten Aufgaben der Unfallversicherung und der Auftrag, „… mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten …“, bilden die Basis der Präventionsarbeit der FUK BB.

Präventionsmaßnahmen bekämpfen zuallererst die Gefahren an der Quelle. Sie sollen möglichst zwangsläufig und unabhängig vom Willen einzelner Personen wirken und deshalb die Arbeitsbedingungen, an erster Stelle mit technischen und organisatorischen Mitteln, verbessern.

Überwachung und Beratung sind zentrale gesetzliche Aufträge für die FUK BB. Die Präventionsexperten der FUK BB suchen die Feuerwehren und die Aufgabenträger_innen regelmäßig auf, um die betrieblichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Sicherstellung der Ersten Hilfe zu überwachen. Die bedeutendste Rechtsgrundlage ist dafür die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49), die im Jahr 2019 von der Vertreterversammlung neu beschlossen und in Kraft gesetzt wurde.

Ein wesentlicher Bestandteil der Beratungstätigkeit der letzten Jahre waren dabei die Beratungen im Rahmen der KIP-Richtlinie (Rahmenrichtlinie des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogrammes 2016 - 2019) und dem „Nachfolgeprogramm“, die Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie (16. November 2020 bis 31.12.2022). Für diese Richtlinien wurden umfangreiche Stellungnahmen durch die FUK BB erstellt.

Die Unfallversicherungsträger haben nach dem SGB VII für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in ihren Mitgliedsunternehmen betraut sind. Für die Wahrung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Kamerad_innen bei ihrer Tätigkeit (§ 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention)“ ist die Teilnahme dieses Personenkreises an den Seminaren sinnvoll.

Die FUK BB bietet Seminare speziell für Feuerwehrangehörige an, die Gefährdungen im Feuerwehrdienst zu vermeiden helfen sollen. Seit 1993 besuchten 10.000 Feuerwehrangehörige aus Brandenburg über 500 Seminare der FUK BB zu Präventionsthemen sowie zum Thema der gesetzlichen Unfallversicherung und Unfallverhütung. Die FUK BB führte 77 Schulungen für Sicherheitsbeauftragte am Standort und mit Unterstützung der Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt durch. Über 1300 Teilnehmer_innen wurden dabei gezählt.

Die FUK BB unterstützt die LSTE außerdem bei der Durchführung von Aus- und Fortbildungslehrgängen, wie z. B. F III – Weiterbildung, F V oder Luftkoordination.
Beim Ersthelferausbildungsprogramm sind seit 1993 mehr als 42.500 Person zu Ersthelfer_innen ausgebildet worden.

Auf besonderes Interesse bei den Feuerwehren stieß das Seminar „Sichere Einsatzfahrt“ mit dem Fahrsimulator des Institutes für Arbeit und Gesundheit (IAG) in Dresden. Die FUK BB bietet ihrem jeweiligen Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, an simulatorgestützten Verkehrssimulationstrainings teilzunehmen. Hierfür nutzt die FUK BB die Kompetenzen und Praxisfelder am IAG. Anmeldungen für die Seminare „Sichere Einsatzfahrt “ sind weiterhin unter www.ukbb.de/seminare möglich.

Darüber hinaus sind die Präventionsexpert_innen der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen tätig.

Sie arbeiten auf Landesebene an der Erstellung der Leitlinien für die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der Infrastrukturrichtlinien mit und im Fachausschuss Technik des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg.

Zu den Präventionsleistungen gehören auch die Projektarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit. Die FUK BB arbeitet in der Arbeitsgemeinschaft und in der Kooperationsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen mit den anderen Feuerwehr-Unfallkassen in verschiedenen Präventionsprojekten, wie z.B. den Medienpaketen und dem Internetauftritt „Sichere Feuerwehr“ zusammen. Darüber hinaus erstellen die Präventionsexperten der FUK BB eine Vielzahl von Fachbeiträgen für die Sicherheitsbriefe, die Feuerwehrzeitschrift „FEUERWEHR Retten – Löschen – Bergen“ und die Fachzeitschrift „Der BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung“.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gestaltet die FUK BB regelmäßig, gemeinsam mit der Unfallkasse Sachsen, einen Stand auf der „Florian“ (Fachmesse für Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz) in Dresden.

Alle Unfälle, die in Ausübung der Feuerwehrtätigkeit passierten, werden von der FUK BB bearbeitet. In 30 Jahren hat die FUK BB ca. 25.000 Versicherte betreut. Die FUK BB übernimmt Kosten für die Behandlung beim Arzt, im Krankenhaus oder in speziellen berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken.

Es werden alle geeigneten Mittel eingesetzt, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit unserer Versicherten wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Insgesamt werden 101 Renten an Versicherte mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit gezahlt. Für einige dieser Versicherten ist die FUK BB die Existenzgrundlage.