Sicherheit und Gesundheit in Katastrophenschutzleuchttürmen
Beeinflusst durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, mit gezielter Zerstörung der kritischen Infrastruktur so wie einer Energiemangellage in Deutschland, stellte der brandenburgische Landtag am 15.12.2022 eine außergewöhnliche Notsituation (im Sinne der brandenburgischen Landeshaushaltsordnung) für 2023 und 2024 fest. Um potenziellen Blackouts bzw. Brownouts (Netzteilabschaltung durch Netzbetreiber) konzeptionell entgegenzuwirken, wurden im Rahmen des sogenannten Brandenburg-Paketes Kredite aufgenommen, um u. a. den Folgen von flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfällen zu begegnen. Darüber hinaus zeigen Erfahrungen aus Realfällen wie im Münsterland (2005) und Berlin-Köpenick (2019), in welchem Umfang solche Ereignisse alle Kriterien einer Großschadenslage gemäß § 1 BbgBKG erfüllen. So wurden die unteren Katastrophenschutzbehörden (der Landkreise und kreisfreien Städte) mit der Gesamtverantwortung zur Errichtung der Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt) betraut. Diese übernehmen hierbei eine Koordinierungsfunktion. Die Verantwortung zur Errichtung und des Betriebs eines KatS-Lt obliegt den Träger_innen des Brand- und Katastrophenschutzes (Gemeinden, Ämter, kreisfreie Städte). Um die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr auch im Katastrophenfall zu gewährleisten, werden i.d.R. die KatS-Lt von kommunalen Mitarbeitenden errichtet und betrieben.
Eine Handlungshilfe soll allen Träger_innen des Brand- und Katastrophenschutzes diesen, um ihn den KatS-Lt für Sicherheit und Gesundheitsschutz so sorgen.
Die Checkliste, mit welcher Handlungsbedarfe evaluiert und Maßnahmen festgelegt werden können, wurde erstellt.