Hinweise für den Umgang mit Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung

-Sicherheitshinweise-

Aufgrund von ersten Ergebnissen eines von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Temperaturbeständigkeit von Pressluftatmern, setzte sich am Montag, den 18.12.2006 kurzfristig eine ad hoc-Arbeitsgruppe des Ausschusses für Feuerwehren, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Ständigen Innenministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland zusammen. Die Fachgruppe “Feuerwehren-Hilfeleistung” des Bundesverbandes der Unfallkassen war hierbei ebenfalls beteiligt. Die ersten Untersuchungen von Pressluftatmern haben ergeben, dass je nach

  • Höhe der Umgebungstemperatur,
  • Höhe der Veratmung und
  • Länge der Einsatzzeit

Fehlfunktionen von Atemschutzgeräten in einzelnen Fällen nicht auszuschließen sind. Die ad hoc- Arbeitsgruppe des AFKzV hat daraufhin “Hinweise mit dem Umgang von Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung – Sicherheitshinweise – “ vom 21.12.2006 ausgesprochen.

Die Bewertung der Prüfergebnisse der EXAM BBG Prüf- Und Zertifizier GmbH erlaubt die grundsätzliche Feststellung, dass Pressluftatmer auch weiterhin für den Innenangriff im Brandeinsatz verwendet werden dürfen. Den Atemschutzgeräteträgern und den verantwortlichen Führungskräften müssen aber die Einsatzgrenzen der Pressluftatmer bekannt und bewusst sein.

Die Einsatzkräfte müssen hierbei – wie bei allen anderen Einsatzentscheidungen auch – zwischen der Notwendigkeit bzw. der Brisanz des Einsatzauftrages und den Risiken bzw. den Einsatzgrenzen – hier von Pressluftatmern – abwägen.

Grundsätzlich ist jede unnötige Gefährdung der Atemschutzgeräteträger zu vermeiden und das Einsatzrisiko ist zu minimieren.

Zur Orientierung der Einsatzkräfte wird diesbezüglich auf Folgendes hingewiesen:

Bei Brandeinsätzen ist jede unnötige thermische Belastung des Pressluftatmers zu vermeiden. Beispielsweise soll ein längerer Aufenthalt in brennenden Räumen nur dann erfolgen, wenn der Einsatzauftrag nicht anderweitig erfüllt werden kann.

Treten im Brandeinsatz extreme thermische Belastungen auf, ist der Rückweg anzutreten. Dies gilt beispielsweise, wenn sich Helmvisiere verformen, wenn die Temperaturbelastung auf Grund einer Wärmequelle durch die Schutzkleidung hindurch über das gewohnte Maß hinaus verspürt wird, wenn eine direkte Beflammung oder Bestrahlung der Atemschutzgeräte erfolgt oder wenn eine außergewöhnliche Wärmeströmung vorhanden ist.

Bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse aus Forschung und Normung ist darüber hinaus Folgendes zu beachten:

Atemschutzgeräte, die im Einsatz einer extremen thermischen Belastung (siehe oben) ausgesetzt waren, müssen entsprechend gekennzeichnet und einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden. Dort müssen – neben den nach Einsätzen üblichen Prüfungen – zusätzlich alle Teile des Pressluftatmers sorgfältigst geprüft werden. Dazu ist es auch notwendig, den Lungenautomaten zu zerlegen, um insbesondere die darin enthaltenen Einzelteile gezielt auf Beschädigungen hin prüfen zu können. Die Einzelteile sind auf Sicht zu prüfen und nach anschließender Montage des Lungenautomaten ist dieser auf Dichtheit und Funktion zu prüfen. Diese Überprüfungen können nur die vom Hersteller autorisierten Atemschutzgerätewarte bzw. die Hersteller selbst durchführen.

Übungen in Brand-Übungsanlagen mit thermischer Belastung sollen nur mit Pressluftatmers durchgeführt werden, die ausschließlich für den Übungsbetrieb vorgehalten werden. Eine Verwendung dieser Geräte im Einsatz soll ausgeschlossen werden. Die im Übungsbetrieb eingesetzten Geräte müssen am Gerät und auf den Atemluftflaschen mit dem Hinweis

„ÜBUNGSGERÄT – NICHT IM EINSATZ VERWENDEN“

gekennzeichnet sein. Die für Pressluftatmer üblichen Prüfbedingungen bleiben hiervon unberührt.

Werden Einsatzgeräte in der Ausbildung verwendet, sind diese vor einer Wiederverwendung im Einsatz wie unter Punkt 1 beschrieben zu behandeln.