Erste Hilfe 2021

Erste Hilfe Ausbildung 2021
Die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg übernimmt auf der Grundlage des SGB VII § 23, Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 26 die Kosten der Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen haben eine Qualitätssicherungsstelle „Erste Hilfe“ eingerichtet und die Verwaltungsberufsgenossenschaft mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut.
Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ zu erfüllen.
Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.
Somit können, über die großen Hilfeleistungsorganisationen (z.B. DRK, ASB, MHD, JUH) hinaus, weitere Stellen für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden ermächtigt und damit bundesweit, auch im Auftrag der Unfallkasse Brandenburg, tätig werden.
In allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg dürfen nur Personen als Ersthelfenden eingesetzt werden, die durch eine von der Qualitätssicherungsstelle ermächtigte Stelle ausgebildet wurden oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine angeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.
Die Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.
Die für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 festgelegten Lehrgangsgebühren betragen:
Erste Hilfe Grundkurs/Wiederholungskurs (9 UE) 35,00 EUR/Person
Die pandemiebedingte Corona-Pauschale in Höhe von 12,00 €/Person ist solange zusätzlich abrechenbar, wie die epidemische Lage nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz besteht.
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Krumbholz (Tel. 0335/5216-118)
Ihren Antrag senden Sie postalisch oder per Mail an:
Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
Abteilung Prävention
15236 Frankfurt (Oder)
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.
Vorschriften, Regeln, Informationen und Broschüren finden Sie hier.
Handlungshilfe für Ersthelfende
Diese Handlungshilfe unterstützt den betrieblichen Ersthelfenden bei der Umsetzung des vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom 16. April 2020 und konkretisiert die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe.
Handlungshilfe Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie
Die Handlungshilfe Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie unterstützt den Unternehmer bzw. die Unternehmerin bei der Umsetzung des vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom 16. April 20201 und konkretisiert die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe.
Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe
Diese Handlungshilfe unterstützt den Unternehmer bzw. die Unternehmerin sowie ermächtigte Ausbildungsstellen bei der Umsetzung des vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom 16. April 20201 und konkretisiert die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe.