Erste Hilfe 2023

Erste Hilfe Ausbildung 2023

Die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg übernimmt auf der Grundlage des SGB VII § 23, Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 26 die Kosten der Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen haben eine Qualitätssicherungsstelle „Erste Hilfe“ eingerichtet und die Verwaltungsberufsgenossenschaft mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut.

Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ zu erfüllen.

Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.

Somit können, über große Hilfeleistungsorganisationen hinaus, weitere Stellen für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden bundesweit ermächtigt und auch im Auftrag der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg tätig werden.

In allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg dürfen nur Personen als Ersthelfenden eingesetzt werden, die durch eine von der Qualitätssicherungsstelle ermächtigte Stelle ausgebildet wurden oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.

Die Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.

Die für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 festgelegten Lehrgangsgebühren betragen:

Erste Hilfe Grundkurs/Wiederholungskurs (9 UE)                                37,04 EUR/Person

 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Krumbholz (Tel. 0335/5216-118)

Ihren Antrag senden Sie postalisch oder per Mail an:

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg

Abteilung Prävention

15236 Frankfurt (Oder)

u.krumbholz@ukbb.de

 

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier

Vorschriften, Regeln, Informationen und Broschüren finden Sie hier

 

Handlungshilfe für Ersthelfende

Diese Handlungshilfe  unterstützt den betrieblichen Ersthelfenden bei der Umsetzung des vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und konkretisiert die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe.

Handlungshilfe Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie

Die Handlungshilfe Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie unterstützt den Unternehmer bzw. die Unternehmerin bei der Umsetzung des vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und konkretisiert die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe.

Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe

Diese Handlungshilfe unterstützt den Unternehmer bzw. die Unternehmerin sowie ermächtigte Ausbildungsstellen bei der Umsetzung des vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und konkretisiert die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Bereich der betrieblichen Ersten Hilfe.

Fachbereich Erste Hilfe der DGUV

Weiterführende Informationen zur Ersten Hilfe aus dem Fachbereich der DGUV finden Sie auch hier.