Mitgliedsbeiträge 2025

Die jährlichen Beiträge werden durch ein Umlageverfahren gemäß § 21 der Satzung i. V. m. der Beitragsordnung der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg erhoben.

Umlagemaßstab ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde. Zuletzt erschien die Statistik im August 2024 mit Stand März 2024.

Die Beiträge der einzelnen Beitragsgruppen richten sich gemäß §§ 3 und 4 der Beitragsordnung der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg. Für alle Beitragsgruppen wird ein einheitlicher Hebesatz ermittelt. Der Betrag ergibt sich aus der Multiplikation des Hebesatzes mit dem jeweils geltenden Umlagemaßstab unter Anrechnung der festgestellten Ermäßigungs- bzw. Zuschlagssätze. Basis für die Ermäßigungs- bzw. Zuschlagssätze bilden die Entschädigungsleistungen der vorangegangenen fünf Haushaltsjahre, die in das prozentuale Verhältnis der Beitragsgruppen zur Beitragsgruppe der sonstigen Gemeinden gesetzt wird.

Für das Jahr 2025 hat die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg am 20.11.2024 einen Hebesatz von 2,3143 EUR je Einwohner und nachstehende Ermäßigungssätze beschlossen.

Beitragsgruppe

Bezeichnung

Ermäßigungssatz 2025 in %

1

Städte und Gemeinden mit Berufsfeuerwehren

73

2

Städte und Gemeinden mit freiwilligen Feuerwehren, bei denen hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem tätig sind

70

3

Sonstige Gemeinden

0