Mitgliedsbeiträge 2023

Die jährlichen Beiträge werden durch ein Umlageverfahren gemäß § 21 der Satzung i.V.m. der Beitragsordnung der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg erhoben.

Umlagemaßstab ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde. Für die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden erschien die Statistik im August 2022 mit Stand April 2022.

Die Beiträge der einzelnen Beitragsgruppen richten sich nach §§ 3 und 4 der Beitragsordnung der Feuerwehr - Unfallkasse Brandenburg. Für alle Beitragsgruppen wird ein einheitlicher Hebesatz ermittelt. Der Betrag ergibt sich aus der Multiplikation des Hebesatzes mit dem jeweils geltenden Umlagemaßstab unter Anrechnung der festgestellten Ermäßigungs- bzw. Zuschlagssätze. Basis für die Ermäßigungs- bzw. Zuschlagssätze bilden die Entschädigungsleistungen der vorangegangenen fünf Haushaltsjahre, die in das prozentuale Verhältnis der Beitragsgruppen zur Beitragsgruppe der sonstigen Gemeinden gesetzt wird.

Für das Jahr 2023 hat die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg am 30.11.2022 einen Hebesatz von 1,7903 EUR je Einwohner und nachstehende Ermäßigungssätze beschlossen.

Beitragsgruppe

Bezeichnung

Ermäßigungssatz 2023 in %

1

Städte und Gemeinden mit Berufsfeuerwehren

73

2

Städte und Gemeinden mit freiwilligen Feuerwehren, bei denen hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem tätig sind

62

3

Sonstige Gemeinden

0