Die Berechnung des Beitrages

Die Mittel für die Ausgaben der Feuerwehr - Unfallkasse Brandenburg, die auf dem festgestellten Haushaltsplan beruhen, werden im Wege der Umlage nach den Bestimmungen der Beitragsordnung (BO) aufgebracht. Nach § 1 unserer BO unterscheiden wir zwischen folgenden Beitragsgruppen:

  • Beitragsgruppe 1 - Städte und Gemeinden mit Berufsfeuerwehren
  • Beitragsgruppe 2 - Städte und Gemeinden mit ständig besetzten Feuerwachen
  • Beitragsgruppe 3 - sonstige Gemeinden
  • Beitragsgruppe 4 - Landkreise, soweit sie eine eigene Feuerwehr unterhalten.

Nach § 2 unserer Beitragsordnung (BO) ist für die Unternehmen der Beitragsgruppen 1 bis 4 der Umlagemaßstab die Einwohnerzahl. Gemäß § 2 Abs. 1 der BO ist als Einwohnerzahl die Wohnbevölkerung maßgebend, die aufgrund einer Volkszählung oder Fortschreibezählung vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg (neu: Amt für Statistik Berlin – Brandenburg) zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Berechnung der Umlage erfolgt, veröffentlicht worden ist. Zuletzt erschien die statistische Erhebung im August 2008 mit dem Bevölkerungsstand 31. März 2008.

Für die Beitragsgruppe 4 werden keine Einwohnerzahlen in Ansatz gebracht, da zur Zeit der Umla-gerechnung durch keinen der Landkreise eine eigene Feuerwehr unterhalten wird. Sie wird in die Berechnung der Umlage daher nicht einbezogen.

Für die Beitragsgruppen 1 und 2 werden Ermäßigungen bzw. Zuschläge gemäß § 4 der BO ge-währt. Die Beitragsgruppe 3 ist selbst nicht Gegenstand von Ermäßigungen oder Zuschlägen. Dazu werden die durchschnittlich von der Beitragsgruppe 1 bzw. 2 pro Einwohner in Anspruch ge-nommenen Entschädigungsleistungen aus den vorangegangenen fünf Haushaltsjahren jeweils ins Verhältnis zu denen der Beitragsgruppe 3 gesetzt. Die sich hieraus ergebenden prozentualen Ab-weichungen von der Beitragsgruppe 3 sind die Ermäßigungs- bzw. Zuschlagssätze, welche auf volle Prozent zu runden sind.