Rehabilitation

Der Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) bedeutet stets eine gesundheitliche Beeinträchtigung für den Versicherten. Aufgabe der Unfallkasse ist es, durch Maßnahmen der medizinische Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln den verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern. Es gilt der Grundsatz: "Rehabilitation vor Rente".

Die Unfallversicherungsträger entwickelten ein leistungsfähiges System, um den Versicherten je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere eine möglichst frühzeitig einsetzende notfallmedizinische Versorgung (Erstversorgung), eine unfallmedizinisch qualifizierte, ambulante, oder, soweit erforderlich, stationäre, ärztliche Behandlung.

Die Unfallversicherungsträger unterhalten eigene Kliniken, die die Patienten von der Akutversorgung mit begleitender Frührehabilitation bis zur medizinischen Nachsorge betreuen. Gleichzeitig werden die Weichen für die berufliche und soziale Wiedereingliederung gestellt. Neun Unfallkliniken, sieben Sonderstationen, zwei Kliniken für Berufskrankheiten sowie drei Unfallbehandlungsstellen (Ambulatorien) werden von den Versicherungsträgern betrieben (Übersichtskarte der BG-Kliniken).

Auch die häusliche Krankenpflege, die zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln gehören zu den Leistungen der Unfallkasse. Als ergänzende Leistungen kommen u.a. Reisekosten, Kraftfahrzeughilfe und Wohnungshilfe in Betracht.