Arbeits- und Wegeunfall

  • Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall der infolge einer versicherten Tätigkeit bei der Feuerwehr oder Freiwilligen Feuerwehr oder sonstigen damit zusammenhängenden versicherten Tätigkeit ereignet.
  • Ein Wegeunfall ist ein Unfall der sich auf dem direkten Weg zur und von der versicherten Tätigkeit ereignet.

Unfallbegriff: Unfälle sind plötzlich von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Körperschaden oder zum Tod führen.

Unfallmeldung

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sollten einen Unfall umgehend dem Wehrleiter oder dem zuständen Amt melden. Von dort geht die Meldung zur weiteren Bearbeitung an die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg.