Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404

Wir haften für Sie

Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung

Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.

 

Persönliche Schutzausrüstung UB 1/97

Die FUK Brandenburg informiert  

Der Vorstand der FUK Brandenburg hat über das Problem der notwendigen Schutzausrüstung der Feuerwehr beim Umgang mit der Motorkettensäge beraten.

Der Vorstand ist zu dem Ergebnis gekommen, dass grundsätzlich bei der anerkanntermaßen ge-fährlichen Arbeit mit der Motorkettensäge auf geeignete persönliche Schutzausrüstung nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Allgemeine Vorschriften“, konkretisiert in § 4 UVV „Forsten“ nicht verzichtet werden kann.

Zulässig ist beim Feuerwehreinsatz wegen der besonderen Gefahren grundsätzlich die persönliche Schutzausrüstung (der Feuerwehren), die in einzelnen Teilen den Forderungen der UVV „Forsten“ nahe kommt (vgl. § 17 UVV „Feuerwehren“).

Ausgenommen hiervon sind planbare Einsätze mit der Motorkettensäge bei denen ausnahmslos die Schutzkleidung gemäß UVV „Forsten“ zu verwenden ist.

 

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für die Angehörigen der Feuerwehren des Landes Brandenburg