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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
Wir haften für Sie
Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung
Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.
Richtlinie der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg für die Unfallverhütung
Aufgrund des § 13 Abs. 2 Nr. 10 der Satzung der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg hat der Vorstand der Feuer-wehr-Unfallkasse Brandenburg in Ergänzung der Durchführungsanweisung zu § 8 Abs. 3 der Unfallverhütungsvor-schrift „Fahrzeuge“ (GUV 5.1) folgende Richtlinie für die Unfallverhütung beschlossen:
organisatorische Regelungen für den Personentransport auf Feuerwehrfahrzeugen vom Typ LF 8-Typ LO
- Regelmäßige Unterweisung der Fahrerzeugführer zu einer angemessenen und vorausschauenden Fahrweise.
- Tragepflicht des Feuerwehrhelms bei jeder Mitfahrt auf der Ladefläche sicherstellen. Der Helm ist vor dem Aufsteigen aufzusetzen.
- Die mitfahrenden Feuerwehrangehörigen haben während der Fahrt die Festhaltemöglichkeiten des Fahrzeugs zu nutzen.
- Nur ordnungsgemäß verlastetes Gerät mitführen.
- Für den Transport von Angehörigen der Jugendfeuerwehren auf dem Fahrzeug ist eine volljährige Aufsichtperson zu benennen und einzuweisen.


