Mitgliedsbeiträge 2012 zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die jährlichen Beiträge werden durch ein Umlageverfahren gemäß § 21 der Satzung i.V.m. der Beitragsordnung der Feuerwehr - Unfallkasse Brandenburg erhoben.

Umlagemaßstab ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung vom Amt für Statistik Berlin - Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde. Für die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden erschien die Statistik im August 2011 mit Stand 31.03.2011.

Die Beiträge der einzelnen Beitragsgruppen richten sich gemäß §§ 3 und 4 der Beitragsordnung der Feuerwehr - Unfallkasse Brandenburg.

Für alle Beitragsgruppen wird ein einheitlicher Hebesatz ermittelt. Der Betrag ergibt sich aus der Multiplikation des Hebesatzes mit dem jeweils geltenden Umlagemaßstab unter Anrechnung der festgestellten Ermäßigungs- bzw. Zuschlagssätze. Basis für die Ermäßigungs- bzw. Zuschlagssätze bilden die Entschädigungsleistungen der vorangegangenen fünf Haushaltsjahre, die in das prozentuale Verhältnis der Beitragsgruppen zur Beitragsgruppe der sonstigen Gemeinden gesetzt wird.

Für das Jahr 2012 wird der Vertreterversammlung der Feuerwehr - Unfallkasse Brandenburg ein Hebesatz von 1,0064 je Einwohner und nachstehende Ermäßigungssätze zur Beschlussfassung am 14.12.2011 vorgelegt. Bis zum Beschluss tragen der Hebesatz und die Ermäßigungssätze daher Unverbindlichkeitscharakter.

 Beitragsgruppe  Bezeichnung

 Ermäßigungssatz 2012 in %

 1 Städte und Gemeinden mit Berufsfeuerwehren

 72

 2 Städte und Gemeinden mit freiwilligen Feuerwehren, bei denen hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem tätig sind

 72

 3  sonstige Gemeinden

 0

(17.11.2011)

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für die Angehörigen der Feuerwehren des Landes Brandenburg