Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404

Wir haften für Sie

Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung

Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.

 

Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch die versicherte Tätigkeit eintreten und durch Rechtsverordnung (in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung / BKV) bezeichnet sind.

Anzeige einer Berufskrankheit

Die Anzeige einer Berufskrankheit erfolgt bei Verdacht grundsätzlich durch den Unternehmer oder Arzt. Sie kann aber auch formlos durch den betroffenen Kameraden hier eingereicht werden.

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für die Angehörigen der Feuerwehren des Landes Brandenburg